Wer sollte die Förderung durchführen?

Der beste Weg, die Rechenprobleme des Kindes langfristig in den Griff zu bekommen, ist eine effektive Förderung durch auf eine Rechenstörung spezialisierten Therapeuten.

Ihnen muss es gelingen, den Kindern einen Zugang zum Zahlen- und Mengenverständnis zu vermitteln, bevor dann in erste Rechenoperationen eingestiegen werden kann.

Die Suche nach einem geeigneten Therapeuten kann sich aus zwei Gründen jedoch schwierig gestalten. Zum einen ist der Begriff „Dyskalkulie-Therapeut“ oder „Lerntherapeut“ rechtlich nicht geschützt. Zum anderen verwenden nicht alle Therapeuten die gleichen Förderprogramme oder Materialien.

Ein gutes Programm ist nur dann wirksam, wenn es auch gezielt auf die Probleme des Kindes eingeht.
Beides, Therapeut und Programm, müssen daher zum Kind und dessen Rechenschwierigkeiten passen. In den meisten Fällen müssen die Eltern auch die Kosten für die Therapie ihrer Kinder tragen, was eine adäquate Förderung zusätzlich erschweren kann.

Da sich prinzipiell jeder als „Dyskalkulie-Therapeut“ bezeichnen darf, sollte zwingend eine umfassende Form von Weiterbildung zum Therapeuten vorliegen. Nur diese garantiert therapeutisch, didaktisch und psychologisch hohe Qualitätsstandards und damit langfristig eine Besserung der Rechenschwierigkeiten des Kindes. Aus diesem Grund hat der Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie einen Weiterbildungsstandard zum zertifizierten „Dyskalkulie-Therapeut/in nach BVL“ geschaffen. Das Zertifikat kann in einer zwei bis dreijährigen Weiterbildung erworben werden. Voraussetzung, um die Weiterbildung zu absolvieren, ist zudem ein Hochschulstudium oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem nahen Bereich.

Einrichtungen, die Therapeuten nach diesen BVL-Standards ausbilden oder beschäftigen und vom BVL zertifiziert wurden, dürfen sich zudem als BVL-zertifizierte Einrichtungen bezeichnen. Die Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung bzw. Dyskalkulie gibt vor, dass Therapeuten ein entsprechendes Fachwissen vorweisen sollen, damit eine adäquate Behandlung der Rechenstörung gewährleistet ist. Standards sind durch den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) und den Fachverband für integrative Lerntherapie e. V. (FiL) erstellt worden.

Darüber hinaus gibt es Bachelor- und Masterstudiengänge mit Schwerpunkt Lerntherapie. In diesen Aus- bzw. Weiterbildungen werden spezifische theoretische, diagnostische und therapeutische Kenntnisse zur Rechenstörung vermittelt, sowie allgemeine Grundlagen zum Bereich Lernen und Lernstörungen und zur biopsychosozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erworben.

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