Wer sollte die Förderung durchführen?

Förderung und Therapie findet oft außerhalb der Schule statt. Besonders die weiterführenden Schulen haben meist weder die zeitlichen Ressourcen, noch die spezifisch ausgebildeten Lehrkräfte für die Leseförderung.

Förderung im ambulanten Bereich findet z.B. in einer Lerntherapiepraxis, in Lerninstituten oder in logopädischen oder ergotherapeutischen Praxen statt. Es ist sehr wichtig, auf die Qualifikation der Therapeuten zu achten.

Leider gibt es derzeit keine geschützte Berufsbezeichnung. Der alleinige Titel „Legasthenie- oder Dyslexietherapeut“ sagt also nichts über die Qualifikation aus. Eine spezifische Aus- und Weiterbildung liegt dann vor, wenn die Therapeuten in einer Ausbildungsstätte eine Weiterbildung z. B. zum „Dyslexie-Therapeut nach BVL„® oder „Integrative Lerntherapeut/in FiL“ durchlaufen haben. Diese zertifizierte Ausbildung, bestehend aus theoretischen und praktischen Teilen, vermittelt wissenschaftlich fundierte Kenntnisse zur Diagnostik und Therapie, enthält einen durch Supervision begleiteten Praxisteil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Auf den BVL und FiL Seiten können Sie zertifizierte Therapeuten in Ihrer Nähe finden.

 

>> Wer übernimmt die Kosten der Förderung / Therapie?

>> Zurück zu Übersicht: Lesestörung