Es gibt einige Beratungsstellen und Verbände an die sich Betroffene und deren Familien wenden können. Um einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz zu bekommen empfiehlt es sich einen Schulpsychologen aufzusuchen.
Beratung bezüglich der Auffälligkeiten, Störungsbilder und der Fördermöglichkeiten bei der Lesestörung (LS) erhalten die Eltern der betroffenen Kinder vor allem bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, bei der Erziehungsberatungsstelle und bei der Schulpsychologie. Oft erfolgt ein Beratungsgespräch mit den Eltern nach einer individuellen Diagnostik der Lernstörung.
Wird durch die Schule oder durch von der Schule anerkannte Verfahren (ärztliches Attest) eine LS festgestellt, werden meist nach schulinterner Prüfung Nachteilsausgleich, Notenschutz und Förderangebote gewährt.
Die Gewährung und Anwendung des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes ist in den Bundesländern unterschiedlich. Daher sollten sich die Eltern über die gültige schulische Gesetzgebung des für sie relevanten Bundeslandes informieren, um die Ansprüche ihres Kindes zu kennen. Es gelten auch unterschiedliche Vorgehensweisen hinsichtlich der Dauer der Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz in den Bundesländern.
Zusätzliche Beratung für die Eltern der Kinder mit Lesestörung bietet der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL). Der BVL vertritt die Interessen von Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche, insbesondere aber mit Lese-Rechtschreibstörung sowie mit Rechenstörung. Der BVL und seine Landesverbände werden hauptsächlich von betroffenen Eltern getragen. Das Hauptziel des BVLs ist es, die Bedingungen für die Betroffenen in Schule, Ausbildung und Beruf zu verbessern und ihnen umfassende Hilfe und Beratung zu bieten. Durch einen wissenschaftlichen Beirat verfügt der BVL stets über den aktuellen wissenschaftlichen Stand von Diagnose, Therapie und Förderung. Der BVL hat auch einen Standard entwickelt, der die Ausbildungsqualität und Qualifikation von Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapeuten sichern soll. Für die betroffenen Jugendlichen und junge Erwachsene bietet der BVL eine Jugendgruppe, die einen gemeinsamen Austausch und gegenseitige Unterstützung im Einstieg in die Ausbildung, das Studium oder den Beruf ermöglicht.
Andere Möglichkeiten für Unterstützung in den Familien
Folgende Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Kinder und Familien sind kein Ersatz für eine spezifische Leseförderung, aber sie können zusätzliche Hilfe bei den Begleitstörungen, wie bei einer familiären Belastung oder bei einer zusätzlichen Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS), bieten.
Erziehungsberatung
Die kostenfreie Leistung wird in der Regel in Erziehungs- bzw. Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Einrichtungen kommunaler Trägerschaft sowie von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Die primäre Aufgabe von Erziehungs- und Familienberatung ist es, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien zu unterstützen und die Erziehungsfähigkeiten von Eltern oder Elternteilen zu fördern.
Schulsozialarbeit
Unter Schulsozialarbeit versteht man die Kooperation von Jugendhilfe und Schule, bei der sozialpädagogische Fachkräfte ganztägig und kontinuierlich in der Schule tätig sind und mit Lehrkräften zusammenarbeiten. Die Ziele der Schulsozialarbeit sind: 1. die Förderung der schulischen, personalen, sozialen und beruf¬lich¬en Entwicklung und Lebensbewältigung der Schüler, 2. die Verringerung von Problem¬lagen, Belastungen und Benachteiligungen der Schüler, 3. die Beratung von Erziehungs¬berechtigten und Lehrkräften und 4. die Förderung einer schülerfreundlichen Umwelt.
Schulbegleiter
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung, die an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden. Schulbegleitungen werden aber nicht nur zur Unterstützung der Inklusion eingesetzt. In manchen Bundesländern, wie z.B. in Bayern, unterstützt ein Teil der Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Förderschule. Neben der Bezeichnung Schulbegleitung finden sich auch die Begriffe Integrationshilfe, Schulassistenz oder Individualbegleitung. Ein Schulbegleiter soll im schulischen Lernumfeld eine Unterstützung für ein Kind sein, so dass es an dem Unterricht teilnehmen kann. Auf der Grundlage der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch (SGB) XII) bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) können Eltern in Absprache mit dem Schulleiter/Klassenleiter, Schulbegleitung beim Sozialamt oder Jugendamt beantragen.